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Der nationale Anti-Dopingkampf des Deutschen Tennis Bund

Alles geregelt


Der DTB macht, bzw. lässt seit zwölf Jahren Dopingkontrollen machen. Er ist außerdem seit 1996 in das nationale Anti-Dopingkontrollsystem eingebunden. Die DTB-Anti-Dopingordnung lehnt sich an den Code der nationalen Anti-Dopingagentur NADA sowie an das Anti-Dopingprogramm des Tennis-Weltverbandes ITF an und setzt damit die Bestimmungen des Codes der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA um. Für den DTB ist die WADA-Liste der verbotenen Substanzen, aufgrund seiner Mitgliedschaft beim Tennis-Weltverband ITF und Verpflichtungen gegenüber der NADA, verbindlich. Auf internationaler Ebene besteht hundertprozentige Übereinkunft mit der WADA.

Der DTB hat die NADA als die für die Dopingbekämpfung in Deutschland maßgebliche Instanz auf seiner letzten Mitgliederversammlung anerkannt und darauf seine neue DTB-Anti-Dopingordnung abgestimmt. Dadurch wurden auch Zusammenspiel und Kompetenzen von WADA, NADA sowie DTB, ITF, ATP und WTA in der Dopingbekämpfung genau geregelt.

Die DTB-Anti-Dopingordnung regelt zum Beispiel die Zuständigkeit für die Kaderathleten, Meldepflicht, Durchführung der Kontrollen, Verstöße, Ergebnismanagement, Sanktionen, Sperren, Beweislast, Beweismittel, Liste der verbotenen Mittel/Methoden sowie medizinische Ausnahmeregelungen.


Hier einige wichtige Bestimmungen:

n Die NADA führt vorrangig unangemeldete Dopingkontrollen und Zielkontrollen durch. Sie ist grundsätzlich für Trainingskontrollen in Deutschland zuständig. Bei Wettkampfkontrollen ist in erster Linie der DTB zuständig.
n Der DTB ist für das Ergebnismanagement zuständig. Die NADA ist über die Durchführung des verbandsinternen Verfahrens zu informieren.
n Die NADA muss dem DTB positive Untersuchungsergebnisse melden. Der DTB seinerseits alle Verstöße gegen Anti-Dopingbestimmungen an die NADA.
n Ein Spieler ist zwingend zu suspendieren, sofern der Verdacht eines schuldhaften Verstoßes gegen Anti-Dopingbestimmungen besteht.
n Der DTB ist verpflichtet, bei jedem festgestellten Verstoß ein Sanktionsverfahren durchzuführen. Die NADA ist über die Durchführung zu informieren.
n Beim ersten Dopingverstoß erfolgt eine zweijährige, beim zweiten eine lebenslange Sperre. Wenn der Spieler nachweist, weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig gehandelt zu haben, kann die Sperre reduziert werden. Bei Verweigerung einer Kontrolle und Einflussnahme folgt ebenfalls eine Sperre von 2 Jahren.
n Spieler, die Mitglied im Testpool sind, sind verpflichtet, der NADA genaue und aktuelle Angaben zu ihrem Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit zu machen. Spieler müssen auch während der Zeit einer Suspension oder Sperre für Kontrollen durch die NADA zur Verfügung stehen.
n Als Schiedsgericht ist in erster Linie das nationale Sportschiedsgericht und erst danach evt. der Court of Arbitration for Sport CAS zuständig.
n Der DTB und die NADA erkennen Dopingkontrollen, medizinische Ausnahmen, Ergebnisse und Entscheidungen anderer Unterzeichner des WADA-Codes an.

                                                  Dr. rer. nat. Eberhard Pino Mueller **

** Der Autor hat Pharmazie und Lebensmittelchemie studiert, in Chemie mit Nebenfach Pharmakologie promoviert und ist unter anderem auf Dopingthemen spezialisiert.


publiziert:  Juni 2006  DTZ -  Deutsche Tennis Zeitung
                                   Tennisbibliothek  TAKEOFF-PRESS
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